Alle Wohnungen im Betreuten Wohnen sind vom Architekten weitestgehend barrierefrei konzipiert. Als Planungsgrundlage dient hierzu die DIN 18040 Teil 2. Gerade für ältere oder behinderte Menschen bedeutet der komfortable Zugang zu allen Hausbereichen eine erhebliche Erleichterung.
- Sämtliche Geschosse sind über einen Fahrstuhl erreichbar.
- Die Sanitär- und Elektroinstallationen berücksichtigen die Bedürfnisse älterer Menschen, z.B. die sinnvolle Anordnung von Steckdosen, Lichtschaltern uind Fenstergriffen, elektrische Rollläden, stufenlos begehbarer großer Duschplatz, rutschhemmende Fliesen und einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung.
- Hochwertige Ausstattung mit Fußbodenheizung und Parkettböden.
- Großzügige Türbreiten und optimierte Bewegungsflächen gewährleisten Bewegungsfreiheit, auch mit einer Gehhilfe oder einem Rollstuhl.
- Große Fensterflächen mit niedriger Brüstung lassen viel Licht in die Räume.
- Küchen und Bäder sind weitestgehend natürlich belichtet und belüftet.
- Zu jeder Wohnung gehört eine Terrasse, ein Balkon bzw. eine Loggia oder eine Dachterrasse. Den Wohnungen im Erdgeschoss ist außerdem eine Gartenfläche zugeordnet.
- Jede Wohnung bekommt einen Abstellraum im Kellergeschoss.
- Unter dem Quartier befindet sich eine Tiefgarage, die von jedem Haus bequem mit dem Aufzug erreichbar ist.
- Alle Wohnungen werden individuell bemustert.
- Hohe Energie-Effizienz, da die Gebäude nach dem KfW-Effizienzhaus 55-Standard errichtet werden.
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Nach Baufortschritt findet eine Bemusterung statt. Im ersten Schritt wird ein Elektroplan vorgelegt, anhand dessen die Elektroplanung überprüft und ggf. ergänzt werden kann. Im Weiteren kann dann unter verschiedenen Bodenbelägen und Fliesen im Rahmen des Standardprogramms eine Auswahl getroffen werden. Auch Sonderwünsche wie z. B. anderer Bodenbelag sind selbstverständlich möglich. Gleiches gilt auch für Türen, Türgriffe, Armaturen sowie weitere Ausstattungsdetails.
Für Sonderwünsche, die zusätzliche Kosten verursachen, wird ein separates Angebot vorgelegt. Sie sind also nicht im Festpreis der Wohnung enthalten.
Hinweis bei Mietgarantie: Sind Wohnungen zur Vermietung im Rahmen der FWD-Mietgarantie vorgesehen, darf grundsätzlich keine Einbauküche eingebaut werden. Die Einbauküche ist Sache des Mieters. |  |
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